Freiberufler haben die Wahl, wie sie sich in Bezug auf ihre Krankenversicherung aufstellen möchten. Jede der Krankenversicherung für Freiberufler kommt mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen, auf die nachfolgend näher eingegangen werden soll.
Wer ist Freiberufler und welche Optionen gibt es?
Freiberufler sind von der Gruppe der Selbstständigen insofern zu differenzieren, als sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Viele von ihnen üben sogenannte Kulturberufe aus, wozu beispielsweise alle Arten von Künstlern gehören. Aber auch Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten sind Beispiele, die der Gruppe der Freiberufler zugerechnet werden. Im Hinblick auf die Krankenversicherung gilt es, auf ein paar Punkte genau zu achten. Grundsätzlich stehen ihnen drei Optionen zur Wahl, was die Form der Krankenversicherung anbelangt:
1. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
2. Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV).
3. Künstlersozialkasse (KSK).
Die Beiträge in der Krankenversicherung für Freiberufler sind vom Einkommen abhängig, wobei sowohl für Selbstständige als auch Freiberufler ein Beitragssatz von 14 % gilt. Freiberufler sind dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, genießen gegenüber Angestellten jedoch Wahlfreiheit, was die Art der Versicherung betrifft.
1. Option: Freiwillig gesetzlich versichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weisen in weiten Teilen keine nennenswerten Unterschiede auf, weswegen in erster Linie die Versicherungsbeiträge bei der Entscheidung von Relevanz sind. Für Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern, ist die Beitragsbemessungsgrenze von hoher Bedeutung. Im Jahr 2020 liegt diese Grenze bei 4687,50 Euro pro Monat. Wer als Freiberufler mehr verdient, muss keine höheren Beiträge mehr zahlen.
Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Kassenbeiträgen. Freiberufler müssen hingegen den kompletten Betrag allein stemmen. Auf der anderen Seite gibt es eine Mindestbemessungsgrenze. Die Krankenkasse geht dabei von einem fiktiven Mindesteinkommen von 1061,67 Euro aus, die als Berechnungsgrundlage der Beiträge dienen. Freiberufler müssen den entsprechenden Betrag auch dann zahlen, wenn sie weniger verdienen.
2. Option: Private Versicherung
Die private Krankenversicherung bietet eine vollwertige Alternative zur gesetzlichen Variante. Bei Freiberuflern besteht ein Anspruch darauf, in einen Basistarif aufgenommen zu werden. Ein Gesundheitscheck ist dafür im Vorfeld nicht erforderlich. Dieser Tarif ist im Hinblick auf Beiträge, Leistungen und Höchstsatz denen der gesetzlichen Versicherungen sehr ähnlich. Versicherungsnehmer genießen bei einer privaten Krankenversicherung eine lebenslange Garantie auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Auch hinsichtlich des Beitrages kann sich die private Krankenversicherung lohnen, da die Beiträge nicht von der Einkommenshöhe abhängig sind. Versicherungsnehmer sollten jedoch ein Auge auf die Selbstbeteiligung werfen. Hier können sowohl prozentuale als auch feste Zuzahlungen vereinbart werden. Einige Versicherungen gewähren ihren Mitgliedern auch Rückzahlungen, sofern sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben.
Freiberufler, die viel Wert auf ein möglichst maßgeschneidertes Produkt legen, können die einzelnen Bausteine ihrer Versicherung so auswählen, dass sie ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Der gesundheitliche Zustand und das Alter sind hierbei jedoch wesentliche Faktoren, wenn es um die Bemessung der Beiträge geht. Was an Leistungen über den Basistarif hinausgeht, bedarf vorab einer Gesundheitsprüfung. Auch Familien sollten die Option, zur gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, nicht außer Acht lassen, da dort Kinder kostenfrei mitversichert sind. Bei den Privaten müssen Kinder gesondert mitversichert werden.
3. Option: Künstlersozialkasse
Freiberufler, die sich als Künstler oder Publizisten betätigen, können sich zusätzlich über die Künstlersozialkasse absichern. Dabei übernimmt die Künstlersozialkasse die Rolle des Arbeitgebers und damit die Hälfte des an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichtenden Betrages.