Sie stehen vor der Gründung Ihrer GmbH?

Mithilfe dieses Leitfadens verfügen sie über das Werkzeug für einen reibungslosen Gründungsverlauf.

GmbH – Was versteht man darunter?

Unter dem Begriff Gesellschaft mit beschränkter Haftung kurz GmbH versteht man eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung einer GmbH ist niemals zweckgebunden. Sie können folglich aus jedem von Gesetz aus zulässigem Grunde gründen. Die von ihnen gegründete GmbH wird nach dem Gesetz als juristische Person betrachtet und haftet demzufolge nur mit ihrem geschäftlichen, nicht aber mit ihrem privaten Vermögen.

Eine GmbH kann sich in verschiedenen Formen äußern. Neben der geläufigen GmbH ist eine Unternehmensgesellschaft, die haftungsbeschränkt ist, kurz ,,UG“ möglich. Wollen sie eine gemeinnützige GmbH gründen, so rufen sie eine ,,gGmbH“ ins Leben.

Es ist auch möglich als Einzelperson eine Art ,,mini GmbH“ zu gründen. Diese nennt sich ,,Ein-Mann- GmbH“. Sie allein sind in diesem Fall Gesellschafter sowie Geschäftsführer und es bedarf keiner weiteren Angestellten. Die letzte Form der GmbH ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft ,,GmbH & Co KG“.

Voraussetzungen für die Gründung ihrer GmbH:

Eine GmbH zu gründen fordert die Erfüllung folgender Voraussetzungen: Um mit der Gründung ihrer GmbH beginnen zu können ist die Beteiligung von mindestens einer reellen Person von Nöten. Bevor sie die Gründung ihrer GmbH angehen, sollten sie dazu über ausreichend Kapital verfügen. In diesem Fall benötigen sie, um eine GmbH zu gründen ein Kapital von 25 000 Euro. Über dieses Mindeststammkapital müssen sie entweder in bar oder in Form einer

Sacheinlage verfügen. Mit Kosten für den Notar, die bis zu 1000 Euro betragen können, ist überdies zu rechnen. Wenn sie eine GmbH gründen wollen, müssen sie demnach einige Kosten miteinkalkulieren. Erfüllen sie diese Kriterien, steht ihnen vorerst der Weg hin zur Gründung ihrer GmbH offen.

Nachdem sie sich bei ihrer Firmengründung für die Rechtsform der GmbH entschlossen haben, gilt es nun folgenden Schritte zu befolgen, damit sich ihr Unternehmen im nachfolgenden GmbH nennen darf.

Eine GmbH gründen in 6 Schritten:

1. Aufsetzen eines Gesellschaftervertrags
2. Notarielle Beurkundung ihres Vertrags
3. Einzahlung ihres Mindeststammkapitals auf das Geschäftskonto
4. Eintragung im Handelsregister vornehmen
5. Ausfüllen des Fragenbogens für das Finanzamt +Anmeldung eines Gewerbes
6. Anmeldung bei Behörden und Ämtern vornehmen

1. Aufsetzen eines Gesellschaftervertrags

Sie werden einen Gesellschaftervertrag aufsetzen müssen, indem sie Formalien festhalten, die definieren, welche Personen an der Gründung beteiligt sind oder was sich explizit hinter ihrer Geschäftsidee verbirgt.

Sollte ihr Gründungskomitee aus weniger als 3 Personen bestehen, existiert alternativ die Möglichkeit Mithilfe eines Musterprotokolls die Gründung vorzunehmen.

2. Notarielle Beurkundung ihres Vertrags

In diesem Schritt errichten sie ihre GmbH. Hierfür müssen sich alle Gründer im Notariat einfinden, um vor Ort, vor dem Notar oder der Notarin die

Gründungsdokumente beurkunden zu lassen. Zusätzlich erstellt der Notar oder die Notarin eine Gesellschafterliste. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Termins darf sich ihr Unternehmen GmbH nennen.

3.Einzahlung ihres Mindeststammkapitals auf das Geschäftskonto

Alle Gesellschafter müssen sich im Folgenden in der Bank zusammenfinden, um dort ein Geschäftskonto zu eröffnen. Auf dieses Konto muss im gleichen Schritt mindestens die Hälfte ihres Mindeststammkapitals eingezahlt werden, ergo 12500 Euro. Eine Bescheinigung über den Zahlungseingang von Seiten des Bankinstituts ist in diesem Fall unabdingbar für den fortschreitenden Gründungsprozess.

4. Eintragung im Handelsregister vornehmen

In diesem Schritt ist die Bescheinigung über den Zahlungseingang ihres Mindeststammkapitals von Bedeutung. Erneut müssen sich alle Gründungsbeteiligten im Notariat einfinden, um dort eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen zu lassen. Dem Notar oder der Notarin legen sie ihre Zahlungsbescheinigung vor, diese*r wird daraufhin in Kontakt mit dem für sie zuständigen Amtsgericht treten. In Kürze wird sie anschließend das Finanzamt postalisch über den Erfolg ihrer Anmeldung informieren.

5. Ausfüllen des Fragenbogens für das Finanzamte + Anmeldung eines Gewerbes

Im weiteren Verlauf ihrer Gründung werden sie einen Fragebogen des Finanzamts ausfüllen müssen, gegebenenfalls benötigen sie hierfür die Hilfe eines Steuerberaters. Weiter wird das Finanzamt in einem Schreiben an sie nach weiteren Dokumenten fragen. Diese senden sie dem Finanzamt möglichst zeitnah zu. Sie erhalten daraufhin eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vom Finanzamt zugeteilt bekommen. Parallel hierzu können sie ihr Gewerbe anmelden. Eine Anmeldung hierfür beantragen sie beim Gewerbeamt. Dort haben sie dann im Rahmen dieses Prozesses einen Gewerbeschein

auszufüllen. Für die Gewerbeanmeldung sind gewisse Angaben erforderlich, die sie im Folgenden finden:

Name und Rechtsform des Unternehmens sollten angegeben werden, ebenso die Zahl der juristischen Vertreter. Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens sind zudem erforderlich, auch sollten sie Auskunft über die geschäftlichen Aktivitäten geben und Ort und Nummer des Handelsregistereintrags vermerken.

6. Anmeldung bei Behörden und Ämtern vornehmen

Um die Gründung ihrer GmbH abzuschließen bedarf es jetzt noch einiger Behördengänge. Der Gang zur Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Fall unvermeidlich. Auch der Industrie und Handelskammer kurz IHK oder der Handwerkskammer HWK sollten sie einen Besuch abstatten. Prüfen sie bitte, ob in ihrem Fall der Gang zur Krankenkasse zusätzlich erforderlich ist.

Eine GmbH gründen? Vor- und Nachteile: Vorteile einer GmbH-Gründung:

  1. Der Gesellschafter kann in seinem eigenen Unternehmen als Angestellter beschäftigt sein.
  2. Der Gesellschaftervertrag bietet einen hohen Gestaltungsspielraum.
  3. Die GmbH haftet nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.
  4. Ein Wechsel der Gesellschafter ist problemlos möglich.
  5. Möglichkeit die Personalkosten als Betriebsausgaben bei der Steuer abzusetzen.
  6. Eignung einer GmbH für unterschiedliche Zwecke.
  7. Mit dem Verkauf von Gesellschafteranteilen ist eine Veräußerung des Unternehmens leicht möglich.
  8. Das Einbringen von Sachanlagen als Mindeststammkapital ist möglich.
  9. Die Körperschaftssteuer bringt Vorteile in der Besteuerung mit sich. Die Besteuerung ist meist niedriger als es bei der Einkommenssteuer der Personalgesellschaft der Fall ist.

Nachteile einer GmbH-Gründung:

  1. Der Gründungsprozess ist aufwendig und mit vielen Behördengängen verknüpft.
  2. Das Vermögen der Gesellschafter und das Vermögen der GmbH sind streng voneinander getrennt.
  3. Sie können keine GmbH gründen ohne Stammkapital zu besitzen.
  4. Das GmbH-Gesetz gibt genau vor, wie Buchführung, Bilanzlegung und Veröffentlichung gehandhabt werden müssen.
  5. Eine GmbH ist von der Gewerbesteuerpflicht nicht ausgenommen.
  6. Es drohen strafrechtliche Sanktionen, wenn die Gesellschafter das GmbH-Gesetz missachten sollten. In diesen Fällen kann es zu einer zivilrechtlichen Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen kommen.

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