UG gründen: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensrechtsform. Sie richtet sich an Gründer mit geringem Startkapital und stellt eine Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. Der Gesetzgeber hat die auch als Mini GmbH bekannte Rechtsform als Äquivalent zur britischen Limited (Ltd.) ins Leben gerufen. Eine UG gründenStart-ups und Unternehmer meist durch Nutzung eines Musterprotokolls, durch die sich die formalen Anforderungen reduzieren lassen. 

 

Gründung einer UG im Überblick: Voraussetzungen

Eine Unternehmergesellschaft ist von mindestens einem Gesellschafter zu gründen. Hierbei liegt das Stammkapital bei mindestens einem Euro. Das Mindest-Stammkapital ist in bar und vor der Handelsregister-Anmeldung aufzubringen. Sacheinlagen sind als Stammkapital unzulässig. Die Stammkapitalhöhe ist stets am konkreten Kapitalbedarf auszurichten, da eine unzureichende Ausstattung mit Insolvenzgefahr verbunden ist.

Unternehmer können eine UG alleine oder gemeinsam mit einem Team gründen. Der Name des Unternehmens muss stets das Kürzel UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) tragen. 

Es ist nicht gestattet, Gewinne vollständig auszuschütten. Ein Teil des Gewinns ist in die Rücklagen einzustellen. Dies gilt, bis eine Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Ab dieser Summe wandelt sich die UG in eine GmbH um.

 

Haftung einer UG

Bei der UG ist die Haftung gegenüber Gläubigern begrenzt auf das Firmenvermögen. Entsprechend haften Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen. Grundsätzlich finden bei der UG die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Anwendung. 

Bezüglich der beschränkten Haftung gelten Ausnahmen. So kann eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht die Geschäftsführer in persönliche Haftung bringen. Weiterhin haften Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen bei Bürgschaften oder persönlichen Krediten. Ebenso haften sie im Rahmen der Durchgriffshaftung, die beispielsweise bei gewissen Schadenersatzansprüchen greift. 

 

Musterprotokoll UG Gründung

Zur Erleichterung der Formalitäten erfolgt die Gründung der UG meist über eines der Musterprotokolle des GmbH-Gesetzes. Sie sind als Anlage enthalten und beinhalten Muster für den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste sowie die Bestellung eines Geschäftsführers. 

Das Musterprotokoll liegt in zwei Varianten vor: für die alleinige Gründung sowie für die Gründung mit bis zu drei Gesellschaftern. Das Musterprotokoll ist nicht beliebig einsetz- und anwendbar. Eine Veränderung, Anpassung oder Erweiterung ist nicht gestattet. Es kann jeweils nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Bei einer Gründung im Team ist daher zu berücksichtigen, dass das Musterprotokoll keinen Gesellschaftsvertrag mit individuellen Regelungen vorsieht. Daher ist im Vorfeld zu prüfen, ob das Musterprotokoll für eigenen Gründungsanforderungen geeignet ist. 

 

Anmeldung, Formalitäten und Behörden

In einem ersten Schritt ist die UG im Handelsregister einzutragen. Diese Anmeldung übernimmt ein Notar beim Amtsgericht. Das Finanzamt erfasst die neu gegründete UG steuerlich. Es teilt Gründern die Erfassung schriftlich mit und weist ihnen dabei die Steuernummer zu. 

Das Finanzamt ist neben dem Handelsregisterauszug auf eine Reihe weiterer Unterlagen, Informationen und Angaben angewiesen. Dazu gehören der Gesellschaftsvertrag, die Eröffnungsbilanz, Gewinn- und Umsatzschätzungen für das Gründungsjahr sowie das Folgejahr, Gewerbeanmeldung sowie gegebenenfalls die Geschäftsführer- sowie Mietverträge. 

Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt unter Nutzung entsprechender Vordrucke beim Gewerbeamt. Weitere Behördengänge führen Gründer zur Berufsgenossenschaft sowie zur zuständigen Kammer. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung erfolgt die Zuordnung der UG zu einer Kammer, entweder zur Handwerkskammer (HWK) oder zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Wer Mitarbeiter in der neu gegründeten UG beschäftigt, muss als Gründer ebenso bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellig werden.

 

DAs könnte Dich auch interessieren