Auf der sicheren Seite: Welche Versicherungen benötige ich als Selbstständige:r?

Als Unternehmer gehst Du hohe Risiken ein. Sowohl beruflich als auch privat. Geht beruflich etwas schief, hat das nicht nur Konsequenzen für Dein Geschäft, sondern auch für Deine private Absicherung. Aber keine Sorge. Du hast viele Möglichkeiten, Dich als Selbstständiger oder Freiberufler abzusichern. Dabei kommt es aber auf den richtigen Versicherungsschutz an. Nicht jede Versicherung ist für jeden Unternehmer sinnvoll. Dennoch gibt es sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich Versicherungen, die für Dich als Unternehmer „Pflicht“ sein sollten.

Privatversicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Als Angestellter braucht Du Dir keine Gedanken um Deine soziale Absicherung machen. Im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung teilst Du Dir die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung mit Deinem Arbeitgeber. Beide zahlen jeweils die Hälfte. Zusätzlich muss Dein Arbeitgeber Dich gegen Unfälle versichern. Hier gibt es keine Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Diese Kosten trägt der Arbeitgeber komplett.

Als Selbstständiger und Freiberufler unterliegst Du nicht der Sozialversicherungspflicht. Du musst selber dafür sorgen, dass Du im Falle von Krankheit, bei einem Unfall oder später im Rentenalter abgesichert bist. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Selbstständige oder Freiberufler, die bestimmte Tätigkeiten ausüben. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Sie sind gesetzlich pflichtversichert.

Krankenversicherung

Obwohl Du nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegst, bist Du als Selbstständiger oder Freiberufler trotzdem verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu Angestellten hast Du aber die Wahl: Du kannst Dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern oder Dich in einer privaten Krankenkasse (PKV) versichern lassen. Mitglieder in der GKV sind automatisch pflegeversichert. Wer sich privat absichert, benötigt zusätzlich auch eine private Pflegeversicherung.

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich an Deinem Einkommen. Bei Selbstständigen gilt das Betriebsergebnis vor Steuern, also Deiner Einnahmen abzüglich Deiner Ausgaben, als Bruttoeinkommen. Als Selbstständiger zahlst Du den kompletten Beitrag. Entscheidest Du Dich als Selbstständiger für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, ist es ratsam, einen Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren, da dieser anders als bei Angestellten nicht automatisch enthalten ist. Da Du im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, musst Du Dich extra absichern, falls Du einmal krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen solltest.

Bei der privaten Krankenversicherung spielt Dein Einkommen zur Beitragsbemessung keine Rolle. Hier sind

  • Dein Alter,
  • Dein Gesundheitszustand und
  • der gewünschte Leistungsumfang

entscheidend.

Im Vergleich erhältst Du mit einer privaten Krankenversicherung mehr Leistungen durch ein individuell auf Dich abgestimmtes Angebot, Du profitierst von kurzen Wartezeiten bei Ärzten und kannst Dir je nach Tarif sogar Beiträge rückerstatten lassen. Allerdings musst Du jedes Deiner Familienmitglieder zusätzlich versichern, kannst ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück und musst im Alter mit höheren Kosten rechnen als in jungen Jahren.

Rentenversicherung

Ein weiterer Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Als Selbstständiger oder Freiberufler bist Du allerdings weitestgehend von der Pflicht befreit, Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Wie oder ob Du überhaupt für das Rentenalter vorsorgst, ist ausschließlich Dir überlassen.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind auch hier wieder Selbstständige oder Freiberufler, die bestimmte Tätigkeiten ausüben. Bist Du als Freiberufler über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder führst Du als Handwerksmeister Deinen eigenen Betrieb, gilt für Dich die Rentenversicherungspflicht. Du kannst Dich unter bestimmten Voraussetzungen aber trotzdem von Deiner Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Voraussetzungen sind, dass Du mehr als einen Auftraggeber hast und keine eigenen Mitarbeiter beschäftigst.

Wie bei der Krankenversicherung kannst Du Dich ebenfalls freiwillig in der gesetzlichen Rentenkasse für Deinen Ruhestand absichern. Einer der Vorteile ist, dass Du mit der freiwilligen Beitragszahlung nicht nur Deine Rente sicherst, sondern auch Anspruch bei Erwerbsunfähigkeit hast. Die Beitragshöhe kannst innerhalb des Mindestbeitrags von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbetrag von monatlich 1283,40 Euro als freiwillig Versicherter selbst wählen. Du bestimmst ebenfalls, ob Du Deine Beiträge monatlich oder jährlich leistest. Wichtig ist, dass Du regelmäßig und vor allem lückenlos einzahlst. Andernfalls verlierst Du Deinen Anspruch auf Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Entscheidest Du Dich im Laufe der Zeit dafür, lieber privat für Dein Alter vorzusorgen, kannst Du die freiwillige Versicherung jederzeit beenden.

Zusätzliche Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler

Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, schafft ein solides Fundament für seine Altersvorsorge und deckt gleichzeitig das Risiko der Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall den Todesfall ab. Da sich die steigende Lebenserwartung bei immer weniger Erwerbstätigen aber auf die Höhe der Rente auswirkt, ist es ratsam, zusätzliche Maßnahmen zur Vorsorge zu ergreifen, um auch im hohen Alter Deinen Lebensstandard zu halten.

Neben der privaten Rentenvorsorge bleibt die noch die Möglichkeit, die Riester-Rente zu nutzen. Anspruch auf die staatliche Förderung haben allerdings nur Erwerbstätige, die rentenversicherungspflichtig sind. Heißt, Selbstständige und Freiberufler sind eigentlich von dieser Form der Förderung ausgeschlossen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen:

  1. Wer über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist oder als Meister seinen eigenen Handwerksbetrieb leitet, gilt als rentenversicherungspflichtig. Damit zählen sie trotz ihrer Selbstständigkeit zum Kreis der unmittelbar zulagenberechtigten Personen.
  2. Obwohl Du als Selbstständige/r keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, kannst Du als mittelbar Zulagenberechtigte/r riestern, wenn Dein Ehepartner als unmittelbar Zulagenberechtigter bereits einen Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen hat und den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr entrichtet. Voraussetzung ist, dass Du mit Deinem Partner in einem Haushalt lebst.
  • Die staatliche Förderung für Erwachsene liegt bei 175 Euro pro Jahr.
  • Als Eigenanteil reichen bereits 60 Euro im Jahr.
  • Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bis zum 25. Lebensjahr kannst Du im ersten Jahr zusätzlich einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro beanspruchen.
  • Kommen Kinder dazu, erhältst Du pro Kind weitere Zulagen bis zu 300 Euro.
  • Die Förderung gilt für die verschiedenen Vertragsformen: Riester-Rentenversicherungen, Wohn-Riester-Verträge oder Riester-Fonds-Sparpläne.
  • In der Regel wird innerhalb der ersten fünf Jahre eine Gebühr für den Vertragsabschluss fällig.
  • Ein Vertragsausstieg ist immer mit Verlusten verbunden.
  • Die spätere Rente muss versteuert werden und wird auf die Grundsicherung angerechnet.

Private Vorsorge für nicht sozialversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler

Das Angebot an privaten Rentenversicherungen zu überblicken, ist bei der Menge eine große Herausforderung. Hinzu kommt, dass Verträge häufig wenig verständlich formuliert sind. Wer sich für die private Altersvorsorge entscheidet, sollte darauf achten, dass sie sich flexibel Deine jeweilige unternehmerische Situation anpassen lässt. In jungen Jahren kann es durchaus sinnvoll sein, zugunsten einer höheren Verzinsung, Risiken einzugehen. Je älter Du wirst, desto solider sollte die Anlage sein.

Steuervorteile der Rürup-Rente nutzen

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Die eingezahlten Beträge werden genutzt, um Kapital zu schaffen, das durch Verzinsungen und Geschäfte des Renten-Anbieters vermehrt werden soll. Deine Beiträge kannst Du flexibel monatlich, jährlich oder auch zwischendrin zahlen. Die eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente kannst Du im Jahr 2020 zu 90 Prozent von der Steuer absetzen. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent, sodass ab dem Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Die Rürup-Renten Ansparungen gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen.

Natürlich kannst Du auch auf Immobilien zur Sicherung Deines Lebensabends rechnen. Hier musst Du allerdings bedenken, dass diese im Falle einer Insolvenz pfändbar sind.

Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler nicht unter die Rentenversicherungspflicht fällt und auch nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, muss seine Vorsorge komplett selbst organisieren. Neben der einer privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung solltest Du Dich auf jeden Fall auch Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. Für den Fall, dass Du beispielsweise durch einen Unfall in die Lage gerätst, Dein Unternehmen nicht weiter führen zu können, folgt auf den beruflichen Abstieg schnell der soziale Abstieg.

Achte beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf den Unterschied zwischen der Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit. Du giltst als erwerbsunfähig, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kannst. Kannst Du vielleicht nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten, könntest aber in einem anderen Bereich durchaus noch eingesetzt werden, spricht man von Berufsunfähigkeit. In diesem Fall ist das sogenannte Verweisungsrecht von großer Bedeutung. Ist dieses Recht im Rahmen Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ausgenommen, bist Du verpflichtet, andere zumutbare Tätigkeiten auszuüben, bevor Du Leistungen aus Deinem Vertrag erhältst.

Gesetzliche und private Unfallversicherung

Unfälle stellen für Selbstständige und Freiberufler ein hohes unternehmerisches und finanzielles Risiko dar. Auch hier hast Du wieder die Möglichkeit, bei den Berufsgenossenschaften freiwillig in die gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Da unterschiedlichen Berufsgruppen unterschiedliche Schutzbedürfnisse haben, gliedern sich die gewerblichen Berufsgenossenschaften in Branchen. Gewerbetreibende erhalten bei Gründung automatisch ein Aufnahmeformular vom Gewerbeamt. Als Freiberufler musst Du Dich selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Wer in einem Bereich arbeitet, dem keine Berufsgenossenschaft zugeordnet ist, landet in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Wer sich als Selbstständiger oder Freiberufler nicht freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichert, für den kommt im Falle eines Unfalls die Krankenversicherung auf. Beachte, dass die Leistungen der Krankenkasse sich meist auf das Minimum beschränken. Bei der Berufsgenossenschaft bekommst Du hingegen zusätzlich umfangreiche Maßnahmen zur Rehabilitation.

Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften deckt aber nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Eine zusätzliche private Unfallversicherung ist für Unternehmer durchaus ratsam.

Betriebliche Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Du hast eine innovative Geschäftsidee, einen detaillierten Businessplan, wägst Chancen und Risiken sorgfältig ab und triffst Deine Entscheidungen wohl überlegt? Gut! Damit minimierst Du Dein unternehmerisches Risiko erheblich und vermeidest hohe Verluste. Das betriebliche Risiko hingegen liegt nicht immer in Deiner Hand. Im Schadensfall kann ein unzureichender Versicherungsschutz schnell Deine Existenz bedrohen. Daher solltest Du Dich bei Gründung Deines Unternehmens genau informieren, gegen welche besonderen Risiken Du Dich und Dein Unternehmen absichern lassen solltest.

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sicherst Du Dich gegen mögliche Fehler, die von Dir oder Deinen Mitarbeitern begangen wurden, ab. Der Versicherungsschutz deckt die Ansprüche geschädigter Parteien ab, prüft die Schadenersatzansprüche Dritter, begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie besteht in der Regel aus verschiedenen Bausteinen wie einer

  • Produkthaftpflichtversicherung,
  • Transportversicherung,
  • Umwelthaftpflichtversicherung oder
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,

die spezielle Risiken abdecken.

Bestimmte Berufsgruppen dürfen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der zuständigen Berufskammer ihren Beruf gar nicht ausüben, wenn sie keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise

  • Architekten,
  • Ingenieure,
  • Anlageberater,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Steuerberater,
  • Versicherungsvermittler,
  • Wirtschaftsprüfer oder
  • Ärzte und Apotheker.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch eine falsche Beratung oder Begutachtung entstehen können. Bei Abschluss der Berufshaftpflicht solltest Du unbedingt auf eine angemessene Höhe der Deckungssumme achten, damit im Schadensfall die Existenz Deines Unternehmens nicht bedroht ist.

Als Unternehmer wirst Du im Laufe Deiner Geschäftstätigkeit wohl nicht darum herum kommen, Dein Recht Kunden, Partnern oder Lieferanten gegenüber einzuklagen. Damit Du Dir keine Sorgen über Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten machen musst, kannst Du eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Deine Betriebseinrichtung und Deinen Warenbestand sicherst Du mit einer Sach- und Ertragsausfallversicherung ab. Bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm/Hagel und Elementarschäden kommt sie sowohl für den entgangenen Gewinn als auch für die fortlaufenden Kosten auf. Auch hier ist die Deckungssumme wieder extrem relevant. Im besten Fall bist Du in der Lage, eingelagerten Warenvorräte sowie Deine kaufmännische und technische Einrichtung bei einem Schaden zum Neuwert wiederbeschaffen zu können. Zusätzlich kannst Du die Sachversicherung auf Maschinen oder Deine elektronische Ausrüstung ausweiten.

Betrieblich genutzte Fahrzeuge werden wie im privaten Bereich auch über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Zusätzlich kannst Du den Versicherungsschutz je nach Alter, Wert und Einsatzgebiet eines Fahrzeugs ergänzen.

Welche Versicherungen sind sinnvoll für Gründer, Selbstständige oder Freiberufler?

Unternehmen lassen sich nur bedingt miteinander vergleichen. Abhängig von der Branche, dem Geschäftsfeld, der Art der Unternehmenstätigkeit, ob sie Mitarbeiter beschäftigen oder als Einzelunternehmer agieren, sind sie mit ganz unterschiedlichen Risiken konfrontiert. Die Entscheidung, welche Versicherungen für Dich als Unternehmen tatsächlich Sinn machen, musst Du individuell für Dich und Dein Unternehmen treffen.

Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie eine Rechtsschutzversicherung und die Sach- und Ertragsausfallversicherung bieten einen guten Schutz gegenüber betrieblichen Risiken. Deine persönlichen Risiken decken Deine Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung ab.

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