Die Steuer-Identifikationsnummer, kurz als Steuer-IdNr oder IdNr bezeichnet, ist eine elfstellige Nummer. Sie wird von den Kommunalverwaltungen an natürliche Personen vergeben, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind. Jede IdNr existiert nur einmal. Das ergibt sich aus § 139b der Abgabenordnung (AO).
Die IdNr ist damit geeignet zur eindeutigen und dauerhaften Identifizierung eines Steuerpflichtigen in allen Steuerangelegenheiten ab der Geburt und sogar über den Tod hinaus, zum Beispiel bezüglich der Erbschaftsteuer. Die IdNr besteht aus elf Ziffern. Für das Generieren einer IdNr gelten bestimmte Regeln: So kommt in den ersten zehn Stellen eine Ziffer zwei- oder drei Mal vor, dafür fehlen ein oder zwei andere Ziffern.
Die elfte Stelle ist eine Kontrollziffer, die sich aus den ersten zehn Stellen errechnen lässt. Durch eine Plausibilitätsprüfung können falsche Eingaben in elektronischen Formularen, zum Beispiel Zahlendreher, sofort erkannt werden.
Gründe für die Einführung der Steuer-IdNr
Die Vergabe sogenannter Tax Identification Numbers (TIN) war in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bereits üblich. Mit Blick auf die Besteuerung von Kapitalerträgen war nach der (zwischenzeitlich wieder aufgehobenen) Zinsrichtlinie 2003/48/EG eine TIN nötig, damit Banken Informationen über Einkünfte der Kapitalanleger an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden konnten.
Die Einwohnermeldeämter erfassten deshalb zum Stichtag 30. Juni 2007 alle im Melderegister eingetragenen Bürger und übermittelten die Daten an das BZSt. Dort fand ein umfassender Datenabgleich mit Bereinigung von doppelt erfassten Steuerpflichtigen statt. Im Laufe des Jahres 2008 teilte das BZSt jedem Steuerpflichtigen seine IdNr schriftlich mit.
Die eindeutige Zuordnung der Nummer auch bei Wohnortwechsel oder Änderungen in der Struktur der Finanzämter erlaubt eine sichere und kostengünstige Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten und ist Voraussetzung für eine weitere Automatisierung und Digitalisierung der Finanzverwaltung. Da die IdNr nicht von Schreibweisen der Namen abhängig ist (Torsten Müller statt Thorsten Müller), sind solche Verwechslungen ausgeschlossen.
Der bereits erwähnt § 139b AO beschränkt die Nutzung der IdNr aber auf bestimmte Zwecke, insbesondere das Übermitteln von Daten an Finanzbehörden. So übermittelt beispielsweise der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten mit der IdNr, die Bank nutzt sie für die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Ein ausreichender Datenschutz ist damit sichergestellt. Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet (§ 383a AO).
Abgrenzung zu anderen Nummern für Steuerangelegenheiten
Die IdNr darf nicht mit der normalen Steuernummer verwechselt werden. Deren Aufbau ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem ist sie auf das jeweils zuständige Finanzamt bezogen und ändert sich deshalb bei einem Umzug an einen anderen Wohnort. Wenn du eine Rechnung schreiben willst, musst du die normale Steuernummer angeben, nicht die IdNr. Die Steuernummer ist ein Pflichtbestandteil der Rechnung.
Arbeitest du umsatzsteuerpflichtig, also nicht als Kleinunternehmer, hast du zusätzlich zur IdNr auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie gehört zusammen mit der Steuernummer auf die Rechnung. Die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde dagegen mehrfach verschoben. Sie ist frühestens 2021 zu erwarten.
Die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) war für die Meldung des Lohnsteuerabzugs von Arbeitnehmern wichtig. Sie ist von der IdNr abgelöst worden, kann aber noch verwendet werden, wenn dem Arbeitgeber die IdNr eines Mitarbeiters nicht bekannt ist.
So erhältst du deine IdNr
Die IdNr muss nicht beantragt werden. Sie wurde, wie erwähnt, im Jahr 2008 automatisch mitgeteilt. Später geborene Kinder oder zugezogene Ausländer erhalten sie nach der amtlichen Anmeldung zugeschickt. Wenn du dein Schreiben mit der IdNr nicht mehr findest, kannst du auf deinem Einkommensteuerbescheid oder als Arbeitnehmer auf deiner Lohnsteuerbescheinigung nachschauen.
Oder du fragst deine Bank, die die IdNr zum Beispiel mit einem Freistellungsauftrag abspeichert. Als letzte Möglichkeit kannst du sie dir auch vom BZSt neu zusenden lassen. Den Antrag stellst du online unter bzst.de. Die Bearbeitung dauert bis zu vier Wochen. Der Brief mit der IdNr geht an die aktuelle Meldeadresse.